Deutsche Fotothek

Umfassende und weiterführende Informationen zur Teilnahme an der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) finden Sie auf DDBpro – unserem Portal für Datenpartner. Auch der Kontakt zur DDB-Fachstelle Mediathek Fotografie/Ton an der SLUB wird Ihnen bei Fragen weiterhelfen.

1. Registrierung bei der DDB

Jede deutsche Kulturerbe- und Wissenseinrichtung ist eingeladen, sich im Portal der DDB als Institution zu registrieren. Auf dieser Seite werden Sie durch die einzelnen Schritte des Registriervorgangs geführt.

Der Registrierungsvorgang benötigt maximal 10 Minuten. Das Anlegen eines Benutzerkontos ist erforderlich (Datenschutzerklärung gemäß DS-GVO). Sie können Ihre Angaben zur Institution dann jederzeit über Ihren Account ändern und ergänzen (z.B. Logo, Vorstellungstext, Adresse, Kontaktdaten).

Die Registrierung ist Voraussetzung um Objektdaten in das Portal einstellen zu lassen. Darüber hinaus ist Ihre Einrichtung damit auch auf der Kulturlandkarte der DDB sichtbar.

2. Beantragung eines ISIL

Sofern Ihre Einrichtung noch keinen ISIL (International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations) besitzt, können Sie diesen bei der deutschen ISIL-Agentur und Sigelstelle der Staatsbibliothek Berlin beantragen. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Bibliotheken, Archiven, Museen und verwandter Einrichtungen und sorgt im Portal der DDB für eine eindeutige Zuordnung von Metadaten und Digitalisaten zu einer Institution.

3. Abschließen des DDB-Kooperationsvertrags

Rechtliche Grundlage für eine Datenlieferung an die DDB bildet der Kooperationsvertrag. Ausführlichere Informationen über diese Vereinbarung finden Sie auf diesen Informationsseiten von DDBpro  sowie die  aktuelle Version  des Dokuments als Download.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag in zweifacher Ausführung an die Geschäftsstelle der DDB:

Geschäftsstelle - Deutsche Digitale Bibliothek
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Von-der-Heydt-Str. 16-18
10785 Berlin

Ein Exemplar erhalten Sie nach der Gegenzeichnung für Ihre Unterlagen retour. Bei Rückfragen zu den Inhalten des Kooperationsvertrages wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Mediathek oder die Servicestelle der DDB.

4. Ausfüllen des Content-Fragebogens

Anhand des Content-Fragebogens erhält die Deutsche Digitale Bibliothek einen Überblick über Ihre digitalen Bestände sowie die Anzahl ihrer digitalisierten Objekte. In Absprache mit der DDB-Servicestelle und/oder der Fachstelle Mediathek erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Ausfüllen des Online-Formulars.

5. Rechte und Lizenzen für Metadaten und digitale Objekte

Mit der Teilnahme Ihrer Einrichtung im Portal der DDB werden Ihre Metadaten (digitale Erschließungsinformationen) und Ihre digitalen Objekte (z. B. Bild-, Audio- oder Videodateien) Nutzer*innen des Portals zur Verfügung gestellt. Da sowohl Metadaten als auch digitale Objekte urheberrechtlich geschützt sein können, müssen für die Verwendung Nutzungsrechte und/oder Rechthinweise vorliegen. Zu den Möglichkeiten der Rechteangaben in der DDB bieten die Seiten von DDBpro Orientierung.

Bitte beachten Sie, dass eine Weitergabe der Metadaten an das Europeana-Portal nur mit einer CC0-1.0-Lizenz (Universal Public Domain Dedication) erfolgen kann.

6. Lieferung von Testdaten

Anhand von Testdaten ermitteln wir, ob Ihre Datenstruktur den Standardlieferformaten und Metadatenprofilen der DDB entsprechen (METS/MODS, METS/TEI, MARC21, LIDO, EAD oder EDM). Gegebenenfalls setzt Ihre Fachstelle eine Transformation der Daten ein, um die XML-Struktur zu gewährleisten. Als Testdaten eignen sich gut erschlossene sowie variantenreiche Datensätze zu mindestens 50 Objekten.

Eine Kontrolle der Anzeige der Daten erfolgt durch die datenbereitstellende Einrichtung sowie die DDB-Fachstelle. Unter Umständen werden Anpassungen nötig und Änderungen am Mapping oder im Konvertierungsprozess eingerichtet.

7. Veröffentlichung der Daten in der DDB

Nach der Kontrolle und Abnahme der Datenpräsentation in einer authentischen Testumgebung durch den Datenpartner kann der Import der Gesamtdatenmenge erfolgen. Das Übertragen in die offizielle Portalversion veranlasst die DDB-Fachstelle in Absprache mit Ihnen und nach Abschluss des Prozesses sind Ihre Daten Teil des in der DDB auffindbaren kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Deutschlands.

Für jeden Datenpartner besteht die Möglichkeit von Datenaktualisierungen. Kommen Sie bei Bedarf oder zur Bestimmung eines regelmäßigen Update-Turnus auf Ihre DDB-Fachstelle zu.