Pressemitteilung

100 Jahre Frauenwahlrecht: Louise Otto Peters‘ Frauen-Zeitung jetzt in den Digitalen Sammlungen der SLUB

Am 19. Januar 1919 durften Frauen bei der Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung erstmals ihre Stimme abgeben und sich selbst zur Wahl stellen – ein Meilenstein in der deutschen Frauenbewegung. Zu den prägenden Figuren dieser Bewegung zählte Louise Otto-Peters. In ihren Schriften setzte sie sich für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein und gründete 1849 die „Frauen-Zeitung“ als Sprachrohr – heute Zeugnis der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der damaligen Zeit.

Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB Dresden) veröffentlicht nun, 170 Jahre nach der Erstausgabe, die Digitalisate dieser Zeitung. Die zugrundeliegenden Originale stammen aus der SLUB Dresden, in deren Bestand sich die ersten beiden Jahrgänge der Zeitung finden, und der Stadtbibliothek Mainz, welche die anderen Ausgaben für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt hat. Über das von der SLUB Dresden koordinierte Landesdigitalisierungsprogramm konnten die Hefte digitalisiert und virtuell zusammengeführt werden und sind seit kurzem in den Digitalen Sammlungen der SLUB Dresden einzusehen.

Die Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters

Bild: Porait von Luise Otto-PetersIm November 1918 war das Frauenwahlrecht beschlossen und im Reichswahlgesetz verankert worden. Die Einführung des Wahlrechts für Frauen war aber bereits Mitte des 19. Jahrhunderts von Einzelnen gefordert und von der deutschen Frauenbewegung lange und mühsam erkämpft worden. Zu den wichtigsten Persönlichkeiten dieser Zeit zählte Louise Otto-Peters (1819-1895). In ihren Schriften setzte sie sich für die Gleichstellung beider Geschlechter ein. Zu ihren gesellschaftspolitischen Forderungen gehörten unter anderem gleiche Bildungsmöglichkeiten für Frauen, um diesen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit das selbständige Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts zu ermöglichen, sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiterschaft. Außerdem engagierte sie sich schon früh für die Teilhabe der Frauen an politischen Entscheidungsprozessen. 1849 schrieb sie in der von ihr herausgegebenen „Frauen-Zeitung“: „Wir wollen unser Theil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwickelung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbstständigkeit im Staat.“ („Frauen-Zeitung“ vom 21. April 1849)

Louise Otto-Peters‘ „Frauen-Zeitung“

Bild: Titelblatt des ersten Heftes der  „Frauen-Zeitung“Die „Frauen-Zeitung“ hatte Otto-Peters 1849 als Sprachrohr für die Interessen und Forderungen der Frauen gegründet. Die erste Ausgabe erschien am 21. April als „Probe-Nummer“ unter dem Titel „Dem Reich der Freiheit werb‘ ich Bürgerinnen!“. In ihrer programmatischen Einleitung zum ersten Heft appelliert Otto-Peters an „gleichgesinnte Schriftstellerinnen und Schriftsteller“, die Zeitung mit Beiträgen zu unterstützen.

Zugleich bittet sie die „armen Arbeiterinnen“ um Zuschriften, da auch deren Anliegen an die Öffentlichkeit gelangen sollten. Veröffentlichte Leserbriefe zeigen, dass dieser Aufruf nicht ungehört blieb, und bildeten einen wichtigen Teil der Zeitung.

Auch der Erscheinungsverlauf der Zeitung selbst ist hinsichtlich der Gleichstellungsfrage aufschlussreich. Wurde Otto-Peters‘ „Frauen-Zeitung“ zunächst im sächsischen Großenhain verlegt, musste sie mit der Ausgabe vom 31. Dezember 1850 vorerst ihr Erscheinen einstellen. Das neue sächsische Pressegesetz erlaubte nur männlichen Personen die redaktionelle Betreuung einer Zeitung. In der Ausgabe vom 21. Dezember 1850 weist Otto-Peters in einem Kommentar zu dieser, wie sie es nennt, „neue[n] Unmündigkeitserklärung der Frauen“ auf die bestehende rechtliche Ungleichheit zwischen den Geschlechtern hin.

„Wenn es in den Grundrechten hieß: ;Jeder Staatsangehörige ist Wähler‘, so waren mittelst einer schweigenden Uibereinkunft hier unter dem Begriff ‚Staatsangehörige‘ die Frauen nicht mitverstanden, während in dem Satz: ,Jeder Staatsangehörige ist steuerpflichtig‘, die Frauen mit einbegriffen sind und bleiben. Diese willkürlichen Auslegungen weiß der sächsische Preßgesetz-Entwurf von sich fern zu halten. Hier ist es mit Bestimmtheit gesagt, daß nur ‚männliche Personen‘ Redactionen von Zeitschriften übernehmen und fortführen dürfen. Das ist mindestens deutlich.“
(„Frauen-Zeitung“ vom 21. Dezember 1850)

Ab dem 5. Februar 1851 konnte die „Frauen-Zeitung“ über die Hofmeister‘sche Zeitungs-Expedition in Gera mit dem Zusatz „Begründet und fortgesetzt von Louise Otto. Redigiert unter Verantwortlichkeit der Verlagshandlung.“ weitergeführt werden, bevor sie 1852 endgültig eingestellt werden musste.


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