Pflichtmedien einreichen

Ablieferung von Pflichtexemplaren

Die SLUB als Landesbibliothek des Freistaates Sachsen sammelt alle in der Region erscheinenden Druckerzeugnisse, Ton- und Bildtonträger sowie elektronische Medien und trägt Sorge für deren langfristige Archivierung und Verfügbarkeit. Damit wird nahezu die gesamte Medienproduktion Sachsens an einer Stelle gesammelt und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt im öffentlichen Besitz Sachsens aufbewahrt. 

Verleger und Herausgeber in Sachsen sind durch das Sächsische Gesetz über die Presse vom 3. April 1992, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2014 (SächsPresseG), dazu verpflichtet, je ein Exemplar ihrer Neuerscheinungen und veränderten Nachauflagen kostenlos an die SLUB abzugeben. Mit vielen regionalen Verlagen kooperieren wir seit Jahren erfolgreich.

Seit Januar 2014 gehört auch die Sammlung digitaler Publikationen zum Sammelauftrag der SLUB. Wir sind bemüht, schrittweise die technischen Voraussetzungen für deren Sammlung und Archivierung zu schaffen.

Manchen Verlegern oder Herausgebern ist diese Abgabepflicht jedoch nicht bekannt. Falls wir auf fehlende Publikationen stoßen, kontaktieren wir die Verlage. Sollten Sie in Sachsen erschienene Veröffentlichungen im Bestand der SLUB vermissen, freuen wir uns über Ihre Hinweise.

Links und allgemeine Informationen

Bereitstellung von Pflichtexemplaren

Der Ablieferungspflicht unterliegen:

  • analoge Publikationen (z. Bsp. Monographien, Zeitungen, Zeitschriften, Karten, Noten, Schallplatten, Kassetten, Videokassetten)
  • digitale Publikationen auf digitalen Datenträgern (z. Bsp. CD, CD-ROM, DVD, Blu-ray Disc)
  • digitale Publikationen, die in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden (Netzpublikationen)

Bei parallel vorliegenden, identischen Ausgaben einer Publikation und nachgewiesener elektronischer Langzeitarchivfähigkeit plant die SLUB eine bevorzugte Sammlung und Archivierung der Netzpublikation. Derzeit wird nach Möglichkeit parallel gesammelt.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind Publikationen, die nur Zwecken des Gewerbes oder Verkehrs, des häuslichen oder geselligen Lebens dienen, wie:

  • Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen
  • Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte u. dgl.
  • Stimmzettel bei Wahlen

Die SLUB sammelt jedoch sächsische Publikationen mit inhaltlichem Bezug auf Sachsen - sogenannte Saxonica - wie:

  • Geschäfts- und Jahresberichte
  • Haushaltspläne (endgültige Versionen)
  • Statuten
  • Fahrpläne (größtmögliche Zusammenfassung von Verkehrsverbindungen)
  • Auktions- und sonstige Produktkataloge
  • Gastgeberverzeichnisse und Tourismusbroschüren
  • Spiel- und Konzertpläne
  • wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Wir bitten Sie daher, uns auch diese Publikationen über die gesetzliche Abgabepflicht hinaus kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um sie archivieren und ihre Inhalte für die Sächsische Bibliografie erschließen zu können.

Bitte senden Sie Ihre gedruckten Pflichtexemplare an folgende Adresse:

SLUB Dresden
Pflichtexemplare
Zellescher Weg 18
01069 Dresden

Sie können die Exemplare auch gern persönlich an der Servicetheke der SLUB Zentralbibliothek während der Thekenöffnungszeiten vorbeibringen. Für einen reibungslosen Ablauf raten wir, das ausgefüllte Dokument  (Empfangsbestätigung) gleich mitzubringen.

Allgemeine Hinweise zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Derzeit ist die Ablieferung folgender Netzpublikationen möglich:

  • PDF-Dateien zur Bereitstellung frei im Internet
  • E-Books zur Bereitstellung an den PC-Arbeitsplätzen der SLUB - derzeit Ablieferung per Webformular oder als Dateianhang per Mail
  • E-books die über Amazon Kindle Direct Publishing vertrieben werden, können als PDF-Datei oder im EPUB-Format abgeliefert werden
  • Amts- und Mitteilungsblätter von Städten und Gemeinden zur Bereitstellung an den PC-Arbeitsplätzen der SLUB Dresden
  • Sächsische Tageszeitungen, die an mindestens 5 Tagen pro Woche erscheinen (PDF-Format)

Wir arbeiten gerade an der Umsetzung von:

  • E-Book-Ablieferung über automatisierte Prozesse
  • Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen (z.B. Jahrbücher) zur Bereitstellung an den PC-Arbeitsplätzen der SLUB - derzeit Ablieferung nach Rücksprache möglich

Für die Ablieferung Ihrer Netzpublikationen nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Webformular. Zuvor wird der Rechteinhaber mit der Rücksendung der unterzeichneten Einverständniserklärung um Bestätigung gebeten , dass er über die gesetzliche Regelung und die Ablieferungsstandards der SLUB informiert ist.

Darüber hinaus können Sie über die Möglichkeit der Weiterverbreitung Ihrer Netzpublikationen im Internet entscheiden . Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der Verbreitung Ihrer Publikationen können Sie der SLUB das Recht zur Open Access-Veröffentlichung einräumen. In diesem Fall werden die Dateien im Sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa unter einer stabilen Internetadresse (URNveröffentlicht und bereitgestellt. Dabei gelten die Leitlinien von QucosaBitte lesen Sie dazu auch die Hinweise zur Pflichtablieferung einschließlich Open Access.

Das Einverständnis kann jeweils für einzelne Publikationen oder auch für alle Netzpublikationen eines Herausgebers gegeben werden. Da Netzpublikationen lt. SächsPresseG erst seit 2014 der Abgabepflicht unterliegen benötigen wir für die Publikationen vor 2014 eine gesonderte Einverständnsierklärung.

Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung per Post oder E-Mail an:

SLUB Dresden
E-Pflicht
01054 Dresden
E-Mail: e-pflicht@slub-dresden.de

Hinweise zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen unter eingeschränktem Zugriff

Publikationen werden gemäß Sächsischen Pressegesetz §11(10) nur in den Räumen der SLUB zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dabei wurden ausreichende Vorkehrungen gegen eine unzulässige Vervielfältigung, Veränderung oder Verbreitung geschaffen.  Der Zugriff ist nur an Benutzerarbeitsplätzen in den Räumen der SLUB für angemeldete Benutzer möglich.

Grundsätzlich gehören auch die über Amazon Kindle Direct Publishing vertriebe E-Books zum Sammelauftrag der SLUB Dresden, wenn der Autor bzw. Herausgeber seinen Wohnsitz in Sachsen hat. Das herstellerspezifische Dateiformat MOBI eignet sich nach derzeitiger Einschätzung leider nicht für die Langzeitarchivierung und kann daher nicht abgeliefert werden. Selbstverleger haben aber die Möglichkeit, eine Version Ihres E-Books als PDF oder im EPUB-Format über unser Webformular oder als Dateianhang per Mail zu übermitteln. 

 

Hinweise zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen einschließlich Open Access-Veröffentlichung

Auswahl einer Creative-Commons-Lizenz

Durch eine Open Access-Veröffentlichung auf dem Publikationsserver stellen Sie Ihre Publikation/en im Internet zur Verfügung. Die Urheberinnen und Urheber behalten weiterhin die Rechte an ihrem Werk. Der SLUB wird lediglich ein einmaliges und unwiderrufliches Veröffentlichungsrecht auf dem Sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver eingeräumt. Die Bereitstellung Publikation/en erfolgt entsprechend des Urheberechtsgesetzes, so dass die Nutzung der Publikation/en in der Regel mit dem Rechteinhaber abgestimmt werden muss. 

Die Nutzung der Publikationen kann jedoch auch durch die Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen bestimmt werden. Durch die konkreten Lizenzbestimmungen können sich Nutzerinnen und Nutzer selber darüber informieren, ob und wie eine Publikation genutzt werden darf.
Eine Creative Commons-Lizenz kann jedoch nur vergeben werden, wenn die Zustimmung aller Beiträger von Bild und Text der/n Publikation/en eingeholt wird. Ausnahme: die Beiträger haben die notwendigen Nutzungsrechte an die veröffentlichende Person/Institution übertragen.

Im Folgenden werden Creative Commons-Lizenzen aufgelistet, unter denen Sie die Publikation/en auf dem Sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver veröffentlichen können.
Tragen Sie die gewünschte fett hervorgehobene codierte Benennung in die Einverständniserklärung unter Option 2 ein.

Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek

Mittels eines vollautomatisierten Verfahrens (Harvesting) werden verschiedene Dokumentenarten von Qucosa an die Deutsche Nationalbibliothek weitergegeben. Somit besteht bereits in vielen Fällen die Möglichkeit, durch die Pflichtabgabe Ihrer Netzpublikationen an die SLUB gleichzeitig auch der Abgabepflicht an die Deutsche Nationalbibliothek nachzukommen. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir gern.