Dissertationen/ Habilitationen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dissertations- oder Habilitationsschrift zu veröffentlichen. Welche Varianten es gibt und welche Kriterien dabei für Sie entscheidend sein können, erläutern wir Ihnen hier.

Die Veröffentlichung einer Dissertation oder Habilitation sowie Art und Umfang der Abgabe von Pflichtexemplaren wird durch die Promotions- bzw. Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät an der TU Dresden geregelt. Auf den Webseiten der TU Dresden finden Sie eine Übersicht mit den entsprechenden Links zu den Informationen und Ansprechpartner:innen in den Dekanaten, die für die Promotionsangelegenheiten innerhalb der Fakultät zuständig sind.

Sie haben drei Möglichkeiten der Veröffentlichung für Ihre Dissertation. Wir empfehlen Ihnen die elektronische Veröffentlichung, bei der eine PDF-Version über den Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa frei zugänglich gemacht wird. Sie können Ihre Dissertation aber auch in gedruckter Form oder bei einem Verlag veröffentlichen. Bitte beachten Sie bei der Entscheidung für einen Veröffentlichungsweg auch die Hinweise zur formalen Gestaltung und die speziellen Vorgaben Ihrer Fakultät.

 

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 200 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Architektur besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 10 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 100 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Bauingenieurwesen besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bitte beachten Sie, die Abgabe der gedruckten Exemplare erfolgt in der Fakultät.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bitte beachten Sie, die Abgabe der gedruckten Exemplare erfolgt in der Fakultät.

Regelung für Habilitationen

  1. elektronische Veröffentlichung: laut Habilitationsordnung nicht vorgesehen.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 6 Exemplare ab.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Bitte geben Sie 6 Exemplare und einen Nachweis über die Auflagenhöhe von 150 Exemplaren ab.
     

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Zustimmung des/der Dekan/In.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 5 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden. 
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen einen Nachweis über die in einem Verlag erschienene Version mit einer Auflagenhöhe von 150 Exemplaren sowie die Zustimmung des Promotionsausschusses. Zusätzlich sind 5 Exemplare der Verlagsveröffentlichung in der Bibliothek abzugeben.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Erziehungswissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Zustimmung des/der Dekan/In.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden. Diese Möglichkeit besteht nur in begründeten Ausnahmefällen.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen einen Nachweis über die in einem Verlag erschienene Version mit einer Auflagenhöhe von 50 Exemplaren sowie die Zustimmung des Promotionsausschusses. Zusätzlich sind 5 Exemplare der Verlagsveröffentlichung in der Bibliothek abzugeben.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Erziehungswissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an. Bei einer elektronischen Verlagsveröffentlichung (PDF/A) sind mindestens Titel der Dissertation, Ort und Datum der Promotion auf der Rückseite des Titelblattes ausgewiesen sein.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Informatik besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare der Verlagsversion von Ihnen. 

Regelung für Habilitationen

An der Juristischen Fakultät besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

Bitte geben Sie 6 gedruckte Exemplare ab.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 6 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. 

Regelung für Habilitationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte melden Sie die elektronische Version über den Eingabeassistenten auf Qucosa an und geben 6 gedruckte Exemplare ab.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 6 Exemplare ab.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Laut Habilitationsordnung nicht vorgesehen.
     

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Bestätigung des Betreuers der Promotion (siehe Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens). Haben Sie sich für den elektronischen Veröffentlichungsweg entschieden, geben Sie bitte zusätzlich 5 gedruckte Exemplare ab. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie in der Zweigbibliothek Medizin 5 gedruckte Exemplare (es wird nur Hardcover akzeptiert) innerhalb der Öffnungszeiten ab.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bitte geben Sie die in der Zweigbibliothek Medizin ab.

Regelung für Habilitationen

Die Habilitationsschrift und begleitenden Unterlagen sind im Büro der Akademischen Graduierungen (Haus 40, 1. OG, Zi. 223) im Original und als digitale Kopie abzugeben. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Bestätigung des Betreuers der Promotion (siehe Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens).
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie in der Zweigbibliothek Medizin 5 gedruckte Exemplare (es wird nur Hardcover akzeptiert) innerhalb der Öffnungszeiten ab.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bitte geben Sie die in der Zweigbibliothek Medizin ab.

Regelung für Habilitationen

Die Habilitationsschrift und begleitenden Unterlagen sind im Büro der Akademischen Graduierungen (Haus 40, 1. OG, Zi. 223) im Original und als digitale Kopie abzugeben. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Bestätigung des Betreuers der Promotion (siehe Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens).
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie in der Zweigbibliothek Medizin 5 gedruckte Exemplare (es wird nur Hardcover akzeptiert) innerhalb der Öffnungszeiten ab.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bitte geben Sie die in der Zweigbliothek Medizin ab.

Regelung für Habilitationen

Die Habilitationsschrift und begleitenden Unterlagen sind im Büro der Akademischen Graduierungen (Haus 40, 1. OG, Zi. 223) im Original und als digitale Kopie abzugeben. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Medizinischen Fakultät.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Bei einer Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift geben Sie und bitte 5 gedruckte Exemplare der betreffenden Ausgabe ab.

Regelung für Habilitationen

Bitte geben Sie 3 Exemplare Ihrer Habilitationsschrift ab.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir die Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an. Zusätzlich benötigen wir, ebenfalls als Kopie, einen Nachweis über die Zustimmung des betreuenden Hochschschullehrers.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Verlagsveröffentlichungen sind lt. Promotionsordnung nicht möglich.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Umweltwissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Umweltwissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Eine rein gedruckte Veröffentlichung der Dissertation ist lt. Promotionsordnung nicht möglich.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Verkehrswissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 5 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 10 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 150 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Verkehrswissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Regelung für Dissertationen

  1. elektronische Veröffentlichung: Bitte reichen Sie Ihre Dissertation bzw. Habilitation in elektronischer Form (PDF/A) ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Darüber hinaus benötigen wir 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Wie Sie diese einreichen, lesen Sie hier.
     
  2. gedruckte Veröffentlichung: Bitte geben Sie 6 gedruckte Exemplare an der Servicetheke der Zentralbibliothek ab oder senden Sie uns die gedruckten Exemplare per Post an folgende Anschrift: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulschriftenstelle, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
     
  3. Verlagsveröffentlichung: Wir benötigen 6 gedruckte Exemplare von Ihnen. Die Auflagenhöhe muss für diesen Veröffentlichungsweg insgesamt mindestens 80 Exemplare betragen, bitte fügen Sie einen Nachweis in Kopie an.

Regelung für Habilitationen

An der Fakultät Wirtschaftswissenschaften besteht keine Veröffentlichungspflicht für Habilitationen.

Hinweise zur formalen Gestaltung

  • Auf dem Titelblatt (Vorder- oder Rückseite) von Dissertationen sind folgende Informationen erforderlich:  der Tag der Verteidigung und die Namen Ihrer Gutachter:innen. Wir empfehlen, bei elektronischen Veröffentlichungen auf die Angabe von persönlichen Daten wie Geburtsdatum und Geburtsort zu verzichten. Bitte stimmen Sie sich mit dem Promotionsamt Ihrer Fakultät ab und beachten eventuelle Vorgaben dazu.
  • Angaben auf dem Titelblatt (Vorder- oder Rückseite) bei Habilitationsschriften: Tag der Probevorlesung bzw. des Abschlusses des Verfahrens durch den Fakultätsrat.
  • Der Lebenslauf kann, muss aber nicht enthalten sein.
  • Auf Unterschriften (bspw.: unter der Selbstständigkeitserklärung) sollte verzichtet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass bei veröffentlichten Dateien eine nachträgliche Änderung nicht vorgesehen ist.
  • Bitte beachten Sie auch die abweichenden Hinweise  zur Formalen Gestaltung der gedruckten Version. 

Sollte es formale Vorgaben oder Richtlinien der jeweiligen Fakultät bzw. Fachrichtung geben, beachten Sie diese bitte.

Kontaktieren Sie uns gern!

Hochschulschriftenstelle SLUB Dresden
Zellescher Weg 18
01069 Dresden

Ihre Ansprechpartnerin: Ines Schott
Tel.: +49 351 4677-356
E-Mail: hochschulschriften[at]slub-dresden.de 

Ihre Ansprechpartnerin: Jana Zauper
Tel.: +49 351 4677-916
E-Mail: hochschulschriften[at]slub-dresden.de

Für Anfragen zur Veröffentlichung von Hochschulschriften des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus nutzen Sie bitte folgenden Kontakt:

Rahel Rockstroh
Tel.: +49 351 4677-968
E-Mail: hochschulschriften[at]slub-dresden.de