Sammelrechnung
Sammelrechnung für TU-Institute und Korporativnutzer
Für TU-Institute und Korporativnutzer können spezielle Benutzerkonten eingerichtet werden, die als Sammelrechnungskonten dienen. Je Rechnungsstelle (Institut bzw. Institution) können mehrere Sammelrechnungskonten eingerichtet werden. Die Rechnungen für die jeweilige Rechnungsstelle werden quartalsweise durch die SLUB erstellt.
Die Zusammenfassung mehrerer Sammelrechnungskonten in einer Rechnung (für ein Institut bzw. eine Rechnungsadresse) ist möglich.
Die individuelle Zuordnung der entstandenen Kosten zu ihrem Verursacher kann mit der Rechnung differenziert ausgewiesen werden. Dies erhöht die Kostentransparenz für die TU-Institute bzw. Korporativnutzer.
Beantragung und Einrichtung von Sammelrechnungskonten
Auf Antrag richten wir Ihnen ein Sammelrechnungskonto ein oder stellen Ihr existierendes Konto um und ordnen ihm die Mitarbeitern Ihres Institutes bzw. Ihrer Einrichtung zu. Sie müssen rechtsverbindlich erklären, wohin und zu wessen Lasten die quartalsweise erstellten Rechnungen zu senden sind.
Den Antrag müssen sie schriftlich stellen. Je Mitarbeiter ist ein eigener Antrag erforderlich. Die Beantragung mehrerer Benutzerkonten für mehrere Mitarbeiter Ihrer Einrichtung ist möglich.
Die zu den Konten gehörenden Benutzerkarten müssen in der Zentralbibliothek oder in der zuständigen Zweigbibliothek persönlich abgeholt werden. Die Bibliothek informiert Sie, wenn die Benutzungskarten bereitliegen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Institute der TU Dresden, Kostenstellenverantwortliche in den Fakultäten der TU Dresden bzw. rechtsfähige Vertreter von Korporativnutzern der SLUB Dresden. Die SLUB Dresden behält sich vor, die Rechts- und Zahlungsfähigkeit des für die Kostenübernahme Unterzeichnenden zu prüfen und die Einrichtung eines Benutzerkontos mit Rechnungslegung davon abhängig zu entscheiden.
Die Entscheidung über die Instituts- bzw. Institutionszugehörigkeit der Mitarbeiter, für die derartige Konten eingerichtet werden, ist durch die jeweilige Einrichtung selbst zu treffen. Ihr rechtliche Vertreter entscheidet, für welche Mitarbeiter bzw. Institutsangehörige die Einrichtung von Sammelrechnungskonten genehmigt wird (durch Erklärung der Kostenübernahme) und erhält die Rechnung für alle seiner Rechnungsstelle zugeordneten Konten.
Die SLUB behält sich das Recht der Prüfung der gemachten Angaben vor. Es wird für diese Prüfung und die bibliotheksinterne Identifizierung des Rechnungsempfängers die Angabe der Festnetznummer (TU Dresden: in der Regel im TU-Netz, andere Institutionen: Festnetznummer inkl. Ortsvorwahl) erbeten.