Regeln für die Benutzung der Schließfächer und Schränke

  1. Überbekleidung, Schirme, Taschen, Gepäckstücke u. ä. sind gemäß Benutzungsordnung (§9, Abs. 2) in Schließfächern oder Schränken für die Dauer der Benutzung innerhalb der Bibliothek abzulegen. Es ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern/Schränken aufzubewahren.
  2. Eine Haftung der Bibliothek für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Geld, Wertsachen, Ausweise, andere persönliche Dokumente und Garderobe haftet die Bibliothek nicht.
  3. Es ist nicht zulässig, mehr als ein Schließfach/einen Schrank gleichzeitig zu belegen. Die Schließfächer/Schränke sind täglich zu räumen, auch wenn für den folgenden Tag die erneute Belegung beabsichtigt ist.
  4. Die Nutzung schließt die Kenntnis ein, dass bei einer Überschreitung der Nutzungsdauer (Pkt. 3) von der Verwaltung zwangsweise geöffnet und geräumt werden kann, ohne dass es einer ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises bedarf. Beim Einsatz von Pfandgeldschlössern verfällt dabei das Pfandgeld. Die Nutzungsdauer der Schließfächer wird wöchentlich durch die Verwaltung der Bibliothek kontrolliert.
  5. Die bei einer zwangsweise erfolgten Räumung der Schließfächer/Schränke entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Die entnommenen Gegenstände können gegen Zahlung einer Räumungsgebühr in Höhe von 10,00 € an der Servicetheke abgeholt werden. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
  6. Im Falle einer Störung des Schlossmechanismus ist die Bibliothek zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt.
  7. Für die Reparatur oder den Ersatz von Schlössern, nach Verlust eines Schlüssels oder bei Nutzung eines Schließfaches über die vereinbarte Frist hinaus, ist eine Gebühr gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der SLUB zu entrichten.