Antwort

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Wieviel Exemplare meiner Dissertation muss ich gedruckt abgeben?

Die Veröffentlichung einer Dissertation/Habilitation sowie Art und Umfang der Abgabe von Pflichtexemplaren wird durch die Promotions- bzw. Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät der TU Dresden geregelt. Bitte informieren Sie sich über die speziellen Vorgaben Ihrer Fakultät.

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