Leihanfragen

Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden unterstützt mit Leihgaben aus ihren Beständen Ausstellungen, die mit einer kulturellen oder wissenschaftlichen Zielsetzung hinterlegt sind.

Bitte beachten Sie, dass Leihgesuche aus konservatorischen oder anderen Gründen auch abgelehnt werden können. Generell gilt bei historischen Beständen eine Befristung der Leihfrist auf maximal 3 Monate, über die im Einzelfall entschieden wird.

Hinweise für Leihnehmer

Um den höchstmöglichen Schutz für die entliehenen Objekte zu gewährleisten, erwartet die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden vom Leihnehmer die Beachtung und Einhaltung folgender Punkte:

  1. Die Leihgaben sind nur in verschlossenen Vitrinen bzw. (bei Wandhängung) in entsprechend gesicherten Rahmen auszustellen. Mögliche Schäden durch Luftfeuchtigkeit oder Lichteinwirkungen sind durch entsprechende Schutzmaßnahmen auszuschließen. Die tolerierten Werte für die Temperatur und relative Luftfeuchte (rF) basieren auf der DIN ISO 11799. Die Temperatur in den Vitrinen sollte zwischen 18°C und 21°C liegen, die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 45% und 55%. Schwankungen der rF werden im Bereich ± 2 %/ Std. bzw. ± 3 %/ Tag toleriert. Die Leihgaben dürfen nicht dem unmittelbaren Sonnenlicht ausgesetzt werden. Die Beleuchtung in den Vitrinen soll max. 50 Lux betragen. Bei besonders empfindlichen Objekten ist eine reduzierte Beleuchtung erforderlich.
  2. Die Ausstellungsräume müssen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch gesichert sein. Der Auf- und Abbau der Ausstellung ist nur fachlich ausgewiesenen Personen zu übertragen. Eingriffe und restauratorische Maßnahmen durch den Leihnehmer oder Dritte sind nur mit Genehmigung der SLUB Dresden zulässig.
  3. Der Leihnehmer übernimmt die vollumfängliche Haftung. Die Leihgaben müssen vom Leihnehmer und zu seinen Lasten auf der Grundlage der von der Bibliothek festgelegten Versicherungswerte bei einer Versicherungsgesellschaft versichert werden (von Nagel zu Nagel). Die Leihgaben dürfen nicht mit dem Leihgut anderer Leihgeber in einer Pauschalversicherung versichert werden. Über Ausnahmen (wie z.B. eine Staats- oder Landeshaftung) kann in Einzelfällen verhandelt werden.
  4. Die vereinbarten Leihfristen sind einzuhalten. Verlängerungswünsche sind rechtzeitig – wenigstens 4 Wochen vor Ablauf der Ausstellung – zu beantragen.
  5. Leihgaben dürfen nur für den bewilligten Zweck und Zeitraum in Anspruch genommen werden. Eine Benutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Reproduktionen jeder Art, auch für Film und Fernsehen, bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung durch die SLUB Dresden. Reproduktionen sind mindestens 12 Wochen vor Beginn der Leihfrist anzumelden und unter Verwendung des Formulars „Digitalisierungsauftrag“ des Dresdner Digitalisierungs-zentrums (DDZ) zu bestellen .
  6. Die SLUB Dresden übersendet dem Leihnehmer den Leihvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist mit der Unterschrift des Leihnehmers an die SLUB Dresden zurückzusenden.
  7. Der Transport erfolgt zu Lasten des Leihnehmers, einschließlich der Kosten für Verpackung, Kurierkosten und Nebenkosten. Die Modalitäten des Transports (Kunstspedition, Kurier oder Selbstabholer) werden von der SLUB Dresden festgelegt.
  8. Bei Übernahme der Leihgaben sind diese durch den Leihnehmer oder dessen Beauftragte entsprechend den Vorgaben der SLUB Dresden zu verpacken. Verpackungs- bzw. Transportmaterial muss durch den Leihnehmer gestellt werden.
  9. Sollte eine konservatorische Aufbereitung oder Restaurierung der Leihgaben erforderlich sein, sind die Kosten vom Leihnehmer zu übernehmen. Mittel für die Exponateinrichtung, wie z.B. Buchstützen und Rahmen, sind vom Leihnehmer zu stellen.