Filmen in der Schatzkammer | Buchmuseum

Das Filmen in der Schatzkammer sowie in anderen Räumlichkeiten der  SLUB ist nur mit einer Drehgenehmigung möglich. 

Bei Filmaufnahmen ist Folgendes zu beachten:

1. Filmaufnahmen im Buchmuseum (Schatzkammer) sind rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vorher schriftlich zu beantragen. Richten Sie Ihre E-Mail an: oeffentlichkeitsarbeit@slub-dresden.de.
Der Antrag muss beinhalten:

  • Name der Firma
  • ein Exposé über die Absicht des Films
  • konkrete Angaben, was und wie gefilmt werden soll
  • voraussichtliche Dauer der Aufnahmen

2. Die Bedingungen für Filmaufnahmen sind:

  • keine Beleuchtung von mehr als 50 Lux
  • Aufnahmen von Originalen sind auf das Nötigste zu beschränken
  • nach Möglichkeit sind Faksimiles bzw. Digitalisate zu nutzen
  • die SLUB erhält ein Belegexemplar des Filmbeitrags und wird im Film selbst als Institution genannt

3. Kosten

  • Es entsteht eine Aufwandspauschale von 150,00 €.