Regeln für die Carrel-Benutzung

  1. Spätestens am letzten Tag der Nutzungsdauer ist das Carrel vollständig zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Bei verspäteter Rückgabe ist ebenso wie bei Verlust der Zugangskarte oder des Schreibtischschlüssels  eine Gebühr gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der SLUB zu entrichten.
  2. Private Gegenstände und ausgeliehene Medien aus dem Bestand der SLUB können in den Carrels aufbewahrt werden. Der Ausleihbeleg ist im Carrel sichtbar auszulegen. Alle nicht im Konto verbuchten Medien (Präsenzbestand, Semesterapparate, unverbuchte Tonträger und Zeitschriften) sind am selben Tag zurückzustellen.
  3. Die SLUB ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, und kann die Nutzungserlaubnis aufheben, wenn das Carrel an drei aufeinanderfolgenden Öffnungstagen ohne vorherige Angabe von Gründen ungenutzt bleibt, über Nacht unverbuchte Medien eingeschlossen werden, Speisen und Getränke eingenommen bzw. aufbewahrt werden oder die Wände mit Aufzeichnungen, Bildern und anderen Materialien beklebt werden.
  4. Jeder Benutzer, der ein Carrel in Gebrauch nimmt, erklärt damit gleichzeitig sein Einverständnis, dass in den unter 3. genannten Fällen und nach Überschreitung der Nutzungsdauer das Carrel geöffnet und kostenpflichtig geräumt werden kann. Es bedarf keiner ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises. Im Falle einer zwangsweise vorgenommenen Öffnung werden vorgefundene Medien der SLUB eingezogen.
  5. Die bei einer Räumung der Carrels entnommenen privaten Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
  6. Die Bibliothek haftet nicht für Geld, Wertsachen, Ausweise und andere persönliche Gegenstände, die in einem Carrel aufbewahrt werden.