Sammelgebührenbescheid

Sammelgebührenbescheide für TU-Mitarbeitende, Korporativnutzer und Fernleihbibliotheken

Für TU-Mitarbeitende können spezielle Benutzerkonten eingerichtet werden, die als Sammelgebührenbescheidskonten dienen. Je Rechnungsstelle (Institut bzw. Institution) können mehrere Sammelgebührenbescheidskonten eingerichtet werden. Die Gebührenbescheide für die jeweilige Rechnungsstelle werden halbjährlich durch die SLUB erstellt.

Die Erstellung der Gebührenbescheide für Fernleihbibliotheken erfolgt quartalsweise und für Korporativnutzer halbjährlich.

Die Zusammenfassung mehrerer Sammelgebührenbescheidskonten in einem Gebührenbescheid (für ein Institut bzw. eine Rechnungsadresse) ist möglich.

Die individuelle Zuordnung der entstandenen Kosten zu ihrem Verursacher wird mit dem Gebührenbescheid differenziert ausgewiesen. Dies erhöht die Kostentransparenz für die TU-Institute bzw. Korporativnutzer.

Beantragung und Einrichtung von Sammelgebührenbescheidskonten

Auf Antrag stellen wir Ihr existierendes SLUB-Konto um. Sie müssen rechtsverbindlich erklären, wohin und zu wessen Lasten die erstellten Gebührenbescheide gesendet werden.

Den Antrag müssen Sie schriftlich stellen. Je Mitarbeiter ist ein eigener Antrag erforderlich.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Institute der TU Dresden, Kostenstellenverantwortliche in den Fakultäten der TU Dresden bzw. rechtsfähige Vertreter von Korporativnutzern der SLUB Dresden. Die SLUB Dresden behält sich vor, die Rechts- und Zahlungsfähigkeit des für die Kostenübernahme Unterzeichnenden zu prüfen und die Einrichtung eines Benutzerkontos mit Sammelgebührenbescheidslegung davon abhängig zu entscheiden.

Die Entscheidung über die Instituts- bzw. Institutionszugehörigkeit der Mitarbeiter, für die derartige Konten eingerichtet werden, ist durch die jeweilige Einrichtung selbst zu treffen. Ihr rechtlicher Vertreter entscheidet, für welche Mitarbeiter bzw. Institutsangehörige die Einrichtung von Sammelgebührenbescheidskonten genehmigt wird (durch Erklärung der Kostenübernahme) und erhält den Gebührenbescheid für alle seiner Rechnungsstelle zugeordneten Konten.

Die SLUB behält sich das Recht der Prüfung der gemachten Angaben vor. Es wird für diese Prüfung und die bibliotheksinterne Identifizierung des Empfängers die Angabe der Festnetznummer (TU Dresden: in der Regel im TU-Netz, andere Institutionen: Festnetznummer inkl. Ortsvorwahl) erbeten.

Stand: 27.08.2026