Recht

Eike von Repgow: Sachsenspiegel • Mainzer Reichslandfriede

Pergament • ostmitteldeutscher Sprachraum (Raum Meißen) • Mitte 14. Jahrhundert (zwischen 1342 und 1363)

Signatur: Mscr.Dresd.M.32

Der Sachsenspiegel ist das bedeutendste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters. Zwischen 1220 und 1235, dem Jahr der Verkündung des kaiserlichen Mainzer Reichslandfriedens zur Begrenzung des Fehdewesens durch ein hoheitlich geregeltes Strafrechtsverfahren, zeichnete Eike von Repgow (ca. 1180 – ca. 1235) das im östlichen Harzvorland praktizierte Land- und Lehnrecht zunächst in lateinischer Sprache auf. Er übertrug es dann auf Wunsch des Grafen Hoyer von Falkenstein (reg. 1211–1250) ins Deutsche. Das Landrecht umfasst Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Verfassungsrecht, Gerichtsverfassungsrecht, Verfahrensrecht, Strafrecht, Familien- und Erbrecht sowie Dorf- und Nachbarrecht. Das Lehnrecht regelt die Beziehung zwischen den Lehnsherren und ihren Vasallen. Etwa 470 bekannte mittelalterliche Handschriften, zahlreiche Druckausgaben (seit 1474), Bearbeitungen, Glossierungen und Übersetzungen zeugen von der großen Verbreitung des Sachsenspiegels. Sein Einfluss reichte räumlich vom Niederrhein über Polen bis hin zum Baltikum und zur Ukraine. Er war Vorbild für viele spätere Rechtsbücher. Einzelne Rechtsvorschriften wirkten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nach. Unter den Handschriften haben sich nur vier durchgehend illustrierte Bilderhandschriften („Codices picturati“) aus dem 14. Jahrhundert erhalten. Sie werden heute in Heidelberg, Oldenburg, Dresden und Wolfenbüttel aufbewahrt. Ihre untereinander sehr ähnlichen, figuren-, gegenstands- und symbolreichen Illustrationen gehen wahrscheinlich auf eine Stammhandschrift vom Ende des 13. Jahrhunderts zurück. Sie nehmen jeweils die linke Spalte neben dem Text ein und sind mit den wiederholten Initialen der Kapitel bzw. Abschnitte bezeichnet, auf die sie sich beziehen.
Die Dresdner Handschrift ist mit 924 Bildstreifen auf 92 (von ursprünglich 100) Blättern der vollständigste, künstlerisch anspruchsvollste und durch die reichliche Vergoldung auch der repräsentativste "Codex picturatus". Sie erlitt bei der Zerstörung des Japanischen Palais, dem damaligen Sitz der Bibliothek, 1945 einen schweren Wasserschaden, wodurch sich das Pergament stark wellte und verhärtete. Die lebhafte Kolorierung der Federzeichnungen, insbesondere das Grün, verblasste bzw. lief aus. Zwischen 1989 und 1999 wurde die Handschrift von einem Spezialisten in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel restauriert und der Kalbsledereinband aus der Zeit Augusts des Starken durch einen Holzdeckelband mit Schließbändern in mittelalterlicher Manier ersetzt.

Provenienz: Möglicherweise entstanden im Auftrag der Burggrafen von Meißen oder der Herren von Colditz; erstmals verzeichnet im ersten Katalog der Kurfürstlichen Bibliothek 1574 („Ein gar alter Sachssenspiegel auf pergament geschriben unnd mit gar altväterischen figuren gemahlt welcher nach [!] Eck vonn Repchens gewest sein solle“).

Ausführliche Beschreibung: http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31604855

Goldene Bulle, lat. und dt. • Alexander von Roes: ›Memoriale de prerogativa Romani imperii‹ • Kaiser- und Papstlisten, lat. • Constitutio Karolina super libertate ecclesiastica u. a.

Pergament • Franken (wohl Nürnberg) • um 1440–1450

Signatur: Mscr.Dresd.H.134

Die 1356 von Kaiser Karl IV. verkündete Goldene Bulle war ein Reichsgrundgesetz, das hauptsächlich die Wahl der römisch-deutschen Könige und späteren Kaiser durch vier weltliche und drei geistliche Kurfürsten regelte. Die ausgestellte Handschrift in einem Einband aus der Werkstatt des Dresdner Buchbinders Balthasar Metzger (tätig zwischen 1550 und 1570) enthält sowohl den ursprünglichen lateinischen Text der Goldenen Bulle als auch die sog. Frankfurter Übersetzung (entstanden zwischen 1366 und 1371) in ostfränkischer Schreibsprache. Die kalligraphische und sehr regelmäßige Schrift von dem Schreiber Johann Brünzler aus Stuttgart und die fein in Deckfarben und ziseliertem Blattgold ausgeführten Initialen und Akanthusrankenbordüren lassen darauf schließen, dass die Handschrift für eine hochstehende Persönlichkeit bestimmt war.

Provenienz: Einband der Werkstatt des Dresdner Buchbinders Balthasar Metzger aus dem 3. Viertel des 16. Jahrhunderts; erstmals verzeichnet im Bibliothekskatalog von 1595.

Ausführliche Beschreibung: http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90883554

Eike von Repgow: ›Sachsenspiegel‹ • Mainzer Reichslandfriede

Papier • Nordthüringen • um 1385–95

Signatur: Mscr.Dresd.M.29

Der Sachsenspiegel ist das bedeutendste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters. Zwischen 1220 und 1235, dem Jahr der Verkündung des kaiserlichen Mainzer Reichslandfriedens zur Begrenzung des Fehdewesens durch ein hoheitlich geregeltes Strafrechtsverfahren, zeichnete Eike von Repgow (ca. 1180 – ca. 1235) das im östlichen Harzvorland praktizierte Land- und Lehnrecht zunächst in lateinischer Sprache auf und übertrug es dann auf Wunsch des Grafen Hoyer von Falkenstein (reg. 1211-1250) ins Deutsche. Von den rund 470 bekannten mittelalterlichen Textzeugen des Sachsenspiegels befinden sich 12 in der SLUB, darunter eine von nur vier überlieferten Bilderhandschriften. Die vorliegende Handschrift in nordthüringischer Schreibsprache wurde 1945 so stark von Wasser geschädigt, dass der Text bis hin zur Unlesbarkeit verblasste. Nur die rote bzw. blaue Tinte der Initialen, Buch- und Kapitelüberschriften, Seitentitel, Randbemerkungen, Paragraphzeichen, Strichelungen und Unterstreichungen ist weitgehend gut erhalten geblieben.

Provenienz: Aus dem Besitz von Heinrich Wilhelm von Wangenheim (gest. vor 1624); 1796 mit 9 weiteren ostmitteldeutschen Rechtshandschriften erworben aus der Bibliothek des kursächsischen Hofrats Bernhard Friedrich Rudolf Lauhn zu Tennstädt (Thüringen) (1710–1792).

Ausführliche Beschreibung: http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31601611