Allgemeine Ausleihbedingungen

Die Ausleihbedingungen sind in der Haus- und Benutzungsordnung der SLUB in Verbindung mit der Gebühren- und Entgeltordnung geregelt. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Für Leihfristüberschreitungen und Sonderleistungen werden nach der Gebühren- und Entgeltordnung Gebühren erhoben.
Die Zulassung zur Ausleihe von Medien erfolgt durch Ausstellen der SLUBCard.

Ausleihfristen

Die Ausleihfrist für Bücher, Audio- und Videomedien beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Für Mitarbeiter der Technischen Universität Dresden gelten besondere Bestimmungen (siehe unten).

Besondere Ausleihfristen für Mitarbeiter der TU Dresden

Mitarbeiter:innen der Technischen Universität Dresden haben die Möglichkeit, eine verlängerte Leihfrist für Buchmedien von 90 Tagen in Anspruch zu nehmen. Auch für die fünfmalige Verlängerung der Leihfrist können 90 Tage gewährt werden – sofern keine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt. Dazu bitten wir Sie, unseren Mitarbeiter:innen gegenüber ausdrücklich Ihren Wunsch nach verlängerten Leihfristen zu äußern. Bei der Verlängerung der ausgeliehenen Medien über die Funktionalität Ihres Benutzerkontos wird lediglich die normale Leihfrist gewährt.

Sollte ein anderer Nutzer einen berechtigten Wunsch nach einem Medium äußern, auf das eine längere Leihfrist gewährt wurde, kann das Medium zum Ablauf der regulären Leihfrist von der SLUB zurückgefordert werden.