Das elektronische Dokument ist in folgenden Datenformaten vorzulegen:
einer Druck-Datei:
- die keinen Sicherheitsbeschränkungen unterliegt und identifikationsfrei ist,
- die alle verwendeten Fonts (Schriften) und andere zum Inhalt gehörigen Teile (wie Grafik-, Video-, Audiodateien) enthält,
- die bei der Abgabe eines papiergebundenen Dokuments mit diesem im Inhalt übereinstimmt und die das Dokument in derselben Form aus der Druck-Datei reproduzieren kann und
- die im Dateiformat dem Industriestandard Adobe PDF entspricht und einer Textverarbeitungsdatei oder Textsatzdatei (zum Beispiel *.doc; *.tex; *.ps oder *.dvi):
- die keinen Sicherheitsbeschränkungen unterliegt und identifikationsfrei ist,
- die alle zum Inhalt gehörigen Teile (wie Grafik-, Video-, Audiodateien) enthält,
- die bei der Abgabe eines papiergebundenen Manuskripts mit diesem im Inhalt übereinstimmt und
- die ggf. mit geforderten Dokumentvorlagen oder Richtlinien der jeweiligen Fakultäten / Fachrichtungen formatiert wurde