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Formatvorgaben

Das elektronische Dokument ist in folgenden Datenformaten vorzulegen:

einer Druck-Datei:

  • die keinen Sicherheitsbeschränkungen unterliegt und identifikationsfrei ist,
  • die alle verwendeten Fonts (Schriften) und andere zum Inhalt gehörigen Teile (wie Grafik-, Video-, Audiodateien) enthält,
  • die bei der Abgabe eines papiergebundenen Dokuments mit diesem im Inhalt übereinstimmt und die das Dokument in derselben Form aus der Druck-Datei reproduzieren kann und
  • die im Dateiformat dem Industriestandard Adobe PDF entspricht und einer Textverarbeitungsdatei oder Textsatzdatei (zum Beispiel *.doc; *.tex; *.ps oder *.dvi):
  • die keinen Sicherheitsbeschränkungen unterliegt und identifikationsfrei ist,
  • die alle zum Inhalt gehörigen Teile (wie Grafik-, Video-, Audiodateien) enthält,
  • die bei der Abgabe eines papiergebundenen Manuskripts mit diesem im Inhalt übereinstimmt und
  • die ggf. mit geforderten Dokumentvorlagen oder Richtlinien der jeweiligen Fakultäten / Fachrichtungen formatiert wurde 

Hinweise zur formalen Gestaltung der Dissertationnach oben

  • Bei Dissertationen muss der Tag der Verteidigung, bei Habilitationsschriften der Tag der Probevorlesung bzw. des Abschlusses des Verfahrens durch den Fakultätsrat genannt werden.
  • Die Namen der Gutachter sollten genannt werden.
  • Das Geburtsdatum muss auf der Titelseite genannt sein. Der Lebenslauf kann, muss aber nicht in der Dissertation enthalten sein.
  • Das zum Druck verwendete Papier sollte alterungsbeständig, holz- und säurefrei sein.
  • Als Formate sind DIN A4 und A5 zugelassen, beidseitiger Druck ist möglich.
  • Die Mindestanforderung an den Einband ist ein Softcovereinband (Paperback). Ungeeignet sind Ringbuchbindung und sämtliche Bindemethoden, bei denen Metall- oder Kunststoffteile verwendet wurden, da diese nicht dauerhaft haltbar sind.