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Sächsisches VerfilmungsprogrammSaxon Microfilming ProgrammeSächsisches VerfilmungsprogrammSächsisches VerfilmungsprogrammSächsisches Verfilmungsprogramm

Sächsisches Verfilmungsprogramm

starker Papierzerfall der New York Times

Papierzerfall

Bibliothekarisches Sammelgut, das besonders schutzwürdig ist, soll für immer im Original erhalten werden. Um dies trotz hoher Inanspruchnahme zu gewährleisten, kann eine Mikroverfilmung notwendig werden, um an die Stelle des Originals ein Konversat in die Benutzung zu geben.

Eine Mikroverfilmung ist auch dann angezeigt, wenn eine Schädigung oder der Papierzerfall so weit fortgeschritten ist, dass nicht mehr das Original, sondern nur noch dessen Inhalt durch Konvertierung erhalten werden kann.

In den letzten Jahren standen die historischen sächsischen Zeitungen im Mittelpunkt der Mikroverfilmung, sodass gegenwärtig knapp 350 solche Periodika auf mehr als 10 Millionen Seiten verfilmt worden sind. Da der dringendste Verfilmungsbedarf bei Zeitungen gedeckt ist, kann nun jede besonders schutzwürdige Literatur, deren Konvertierung ratsam ist, im Rahmen dieses Programms verfilmt werden. Das sind im Besonderen:

Anträge zur Verfilmung können ohne Einhaltung von Fristen an die Landesstelle gerichtet werden.

Parallele Verfilmung und Digitalisierung

Um die Vorzüge der Verfilmung (sichere Langzeitarchivierung) und Digitalisierung (komfortabler Zugriff) zu vereinen, ist es zweckmäßig, Verfilmung und Digitalisierung hybrid anzuwenden. Das erfolgt vor allem dann, wenn eine hohe Inanspruchnahme der Literatur erwartet wird und ein bequemer Zugriff ermöglicht werden soll. Den Mehraufwand für die deutlich kostenintensivere Digitalisierung trägt die Landesstelle in der Regel nicht. Trotzdem entschließen sich immer mehr Kooperationspartner zur (hybriden) Digitalisierung, weil die Erschließung und Nutzung der Digitalisate komfortabler ist und die Anschaffung teurer Filmlesetechnik entfällt.

Zur Verfilmung von historischen sächsischen Zeitungen und Zeitschriften sowie sächsischen Adressbüchern

  1. Verfilmt werden sächsische Periodika, die zwischen 1840 und 1950 erschienen, vom Papierzerfall oder durch andere Einflüsse geschädigt bzw. durch intensive Nutzung verschlissen sind. Die Verfilmung weiterer Jahrgänge kann vorgenommen werden, wenn dadurch eine komplette Verfilmung des Titels oder eine einheitliche Medienpräsentation erzielt wird.
  2. Voraussetzung für eine Verfilmung ist der Nachweis darüber, dass der Titel noch nicht verfilmt ist. Kann eine solche Nachweisführung nicht erbracht werden, ist die Landesstelle um diese Recherche zu ersuchen.
  3. Die Zeitungen sollen möglichst komplett (in Jahrgängen, Nummern und Seiten) verfilmt werden. Deshalb müssen die Zeitungsjahrgänge vor der Verfilmung kollationiert, das heißt, auf Vollständigkeit überprüft werden. Unvollständige Jahrgänge sind mit Jahrgängen anderer Einrichtungen zu ergänzen. Können Lücken trotz Bemühungen nicht geschlossen werden, müssen sie bei der Antragstellung ausgewiesen werden. Der Landesstelle bzw. der Verfilmungsfirma ist ein elektronisches Kollationsprotokoll zu übergeben.
  4. An der Verfilmung beteiligte Bibliotheken, aber auch andere Institutionen können über die Landesstelle einen Benutzungsfilm der konvertierten Zeitung bestellen und sehr preisgünstig erwerben. Die Mittel für die Zeitungsverfilmung können nur für die Verfilmung verwendet werden. Im Ausnahmefall – besonders bei der Sicherung des sächsischen Archivexemplars – werden Bindearbeiten finanziert, die aus der Verfilmung erwachsen.
  5. Die Antragsteller haben mindestens 25 Prozent aller Aufwendungen für die Verfilmung zu erbringen. Das Kollationieren, das Ergänzen der Jahrgänge, die Qualitätskontrolle der Filme, die Erwerbung von Lesegeräten und die dauernde geschützte Bewahrung des Zeitungsoriginals gelten als diese 25%.
  6. Der Antragsteller hat innerhalb eines Jahres die Mikrofilme auf DIN-gerechte Ausführung und ihre gute Les- und Reproduzierbarkeit hin zu untersuchen. Werden Mängel festgestellt, sind diese umgehend der Landesstelle zwecks Reklamation zur Kenntnis zu geben.
  7. Die Teilnahme am Sächsischen Verfilmungsprogramm verpflichtet die Institutionen, den staatlich geförderten Benutzungsfilm (Diazofilm) kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verfilmung verfolgt das Ziel, die Benutzung der besonders schutzwürdigen historischen sächsischen Zeitungen mittels Film für immer sicherzustellen und die weitere Erhaltung des Originals zu fördern. Da angenommen werden darf, dass eine Verfilmung durch jene Institution erfolgt, die über das vollständigste Exemplar der Zeitung verfügt, wird die antragstellende Einrichtung verpflichtet, das Zeitungsoriginal quasi als sächsisches Archivexemplar zu pflegen und längstmöglich im Original zu erhalten.
    Antragsteller erhalten bei Erbringen der o.g. Eigenleistung einen (kostenlosen) Benutzungsfilm. Auf Anforderung können sofort, aber auch in nachfolgenden Jahren und Jahrzehnten weitere Benutzungsfilme bei der Landesstelle bestellt und gegen ein niedriges Entgelt erworben werden.
  8. Als Benutzungsmedium kann durch hybride Konversion auch ein Digitalisat erstellt werden. Dieses ist in der Regel vom Antragsteller selbst zu finanzieren.
  9. Alle von der Landesstelle veranlassten Verfilmungen werden im Sächsischen Mikrofilmverzeichnis und in den zentralen Nachweisen der deutschen Bibliotheken verzeichnet. Damit sollen Doppelkonvertierungen vermieden und die Benutzung von Konversaten anstatt von gefährdeten Originalen gefördert werden. Verfilmungen, über deren Existenz die Landesstelle nur in Kenntnis gesetzt ist, werden ausschließlich im Sächsischen Mikrofilmverzeichnis nachgewiesen. Dort sind auch Hinweise auf Digitalisierungen sächsischer Schriften zu finden.

Nachweis des Verfilmungsguts

Sächsisches Mikrofilmarchiv

Bei einer Verfilmung werden sowohl Silberfilme für die Langzeitarchivierung und für die Film-Duplizierung gefertigt als auch robuste Diazofilme für die Benutzung. Damit die empfindlichen Silberhalogenidfilme 500 bis 800 Jahre überdauern, werden die Aufnahmefilme (Master) bei maximal 18°C gelagert. Getrennt davon sind die Kopierfilme (Printing Master) bewahrt, um im Katastrophenfall nicht beide Filme zu verlieren. Die Kopierfilme sind Grundlage für die spätere Fertigung von Filmkopien und für die Digitalisierung. Interessenten können jederzeit von den im Mikrofilmarchiv bewahrten Filmen Kopien gegen Entgelt bei der Landesstelle für Bestandserhaltung anfordern. Bibliotheken, Archive und Museen in Sachsen, die zwar über Silberfilme verfügen, diese aber nicht DIN-gerecht langzeitarchivieren können, haben die Möglichkeit, ihre Silberfilme im Filmarchiv zu deponieren, ohne das Eigentum an diesen zu verlieren.

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