Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresdenzur Startseite

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Gebühren und Entgelte

(Stand: 1. Februar 2010)

Nach § 12,7 SächsHSG erlässt die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden die nachstehende Gebühren- und Entgeltordnung.

Gebühren und Entgelte (PDF)

 

I. Allgemeine Bibliotheksbenutzung
   (1)   Verzugs- und Räumungsgebühren
   (2)   Fernleihe
   (3)   Rechercheleistungen
   (4)   Ersatz und Reparatur
   (5)   Kostenbescheide
   (6)   Ermittlung von Adressen
   (7)   Gebührenschulden
   (8)   Auslagenersatz
   (9)   Zahlungsverzug
   (10) Stundung, Niederschlagung, Erlass
II. Leistungen des Digitalisierungszentrums
III. Leistungen der Mediathek
   (1)   Bereitstellungsentgelte für audiovisuelle Medien
   (2)   Nutzungsentgelte für audiovisuelle Medien
IV. Leistungen der Deutschen Fotothek
   (1)   Bereitstellungsentgelte
   (2)   Nutzungsentgelte
   (3)   Rabatte auf Nutzungsentgelte
   (4)   Sonstige Bestimmungen
V. Weitere Leistungen der Bibliothek
           Vortragssaal

 


I. Allgemeine Bibliotheksbenutzung

(1) Verzugs- und Räumungsgebühren

Medien

Bei Nutzung nach Überschreiten der Leihfrist:

Schließfächer und Arbeitskabinen (Carrels)

(2) Fernleihe

Nehmender Leihverkehr

Gebender Leihverkehr

(3) Rechercheleistungen

(4) Ersatz und Reparatur

(5) Kostenbescheide

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(6) Ermittlung von Adressen

Um Gebühren- und Entgeltschuldnern Rechnungen zustellen zu können, ist die SLUB im Einzelfall gezwungen, deren Adressen bei den Einwohnermeldeämtern ermitteln zu lassen.
Die ihr dafür in Rechnung gestellten Kosten berechnet die Bibliothek an ihre Schuldner weiter.

(7) Gebührenschulden

Nutzerinnen und Nutzer, deren Zahlungsverpflichtungen sich auf den Betrag von insgesamt 30,00 EUR und mehr belaufen oder länger als drei Monate auf dem jeweiligen Benutzerkonto lasten, werden ohne weitere Ankündigung für die Ausleihe und Verlängerung von Medieneinheiten gesperrt.

Die Sperre erlischt, sobald die offene Forderung zumindest teilweise insoweit beglichen ist, dass sich der Restbetrag auf weniger als 30,00 EUR beläuft.  

(8) Auslagenersatz

Auslagen (wie z.B. Versand- und Zustellungskosten), die der Bibliothek durch vom Nutzer bzw. der Nutzerin verursachte oder in Auftrag gegebene besondere Leistungen im Sinne dieser Gebührenordnung entstehen, sind ihr nach dem Verursacherprinzip zu erstatten.

(9) Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Gebühren, Kosten und Auslagen im Verwaltungszwangsverfahren nach Maßgabe der für den Freistaat Sachsen einschlägigen Vollstreckungsvorschriften beigetrieben.

(10) Stundung, Niederschlagung, Erlass

Auf Antrag des Benutzers bzw. der Benutzerin können Gebühren, Kosten und Auslagen entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum § 59 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen gestundet, ermäßigt oder erlassen werden, wenn ihre Erhebung eine besondere Härte bedeuten würde.

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II. Leistungen des Digitalisierungszentrums

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III. Leistungen der Mediathek

(1) Bereitstellungsentgelte für audiovisuelle Medien

Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden die folgenden Entgelte erhoben. Kosten für Versand und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn für die Bereitstellung von audiovisuellen Medien Fremdleistung erforderlich ist, werden nach Rücksprache ggf. tatsächlich entstandene Mehrkosten berechnet.
Die in Punkt III. (2) [Nutzungsentgelte für audiovisuelle Medien] geregelten Nutzungsentgelte sind in den Bereitstellungskosten nicht enthalten.
AV-Medien aus den Beständen der Mediathek sind bei jeder Veröffentlichung mit folgendem Nachweis zu versehen:

                                         SLUB/Mediathek

Nach Nutzung des AV-Materials ist der Mediathek unaufgefordert ein Beleg zu senden. Kunden haften für die Verwendung des AV-Materials. Für alle Vervielfältigungen besteht in jedem Fall die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts. Bitte beachten Sie, dass ggf. auch Rechte Dritter einzuholen sind. Für diese Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte) ist der Kunde verantwortlich.

a) Audio-Dateien (komprimiert) für private und wissenschaftliche Zwecke
(mehrere Medien werden einzeln abgerechnet)

b) Video-Dateien (komprimiert) für private und wissenschaftliche Zwecke
(mehrere Medien werden einzeln abgerechnet)

(2) Nutzungsentgelte für audiovisuelle Medien

für die einmalige Nutzung von Vorlagen für Rundfunk, Film, Fernsehen und elektronische Medien

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IV. Leistungen der Deutschen Fotothek

(1) Bereitstellungsentgelte

Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden die folgenden Entgelte erhoben. Der Mindestbestellwert beträgt 5,00 EUR. Kosten für Versand und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn für die Bereitstellung von Bildmaterial Fremdleistung erforderlich ist, werden nach Rücksprache ggf. tatsächlich entstandene Mehrkosten berechnet.
Die in Punkt IV. (3) [Rabatte und Nutzungsentgelte] geregelten Nutzungsentgelte sind in den Bereitstellungsentgelten nicht enthalten. Neuaufnahmen erfolgen nach Absprache.
Für Eilaufträge (Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden) wird ein Zuschlag von 100% auf die Bereitstellungsentgelte erhoben.

 

Dateibereitstellung

                                                       * Tonwertoptimierte Datei, Feinretusche
Bildbearbeitung

Datenträger (CD/DVD)

Prints (Fachabzüge, Vergrößerungen, Ausbelichtungen)

(2) Nutzungsentgelte

Die Verwendung von Bildmaterial der Deutschen Fotothek ist zustimmungs- und kostenpflichtig. Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind die von der Deutschen Fotothek für Wikimedia Commons in eingeschränkter Qualität zur Verfügung gestellten Digitalisate. Diese unterliegen den Bestimmungen des Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany Lizenzmodells.
Ebenfalls gebührenfrei ist die Verwendung einzelner Bilder in wissenschaftlichen Publikationen mit einer Auflage unter 1.000 Exemplaren.
Bilddokumente aus den Beständen der Deutschen Fotothek sind bei jeder Veröffentlichung mit folgendem Bildnachweis zu versehen:

                  SLUB/Deutsche Fotothek, Name des Fotografen

Nach Nutzung des Bildmaterials ist der Deutschen Fotothek unaufgefordert ein Beleg zu senden. Kunden haften für die Verwendung des Bildmaterials entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie, dass ggf. auch Rechte Dritter einzuholen sind. Für die Wahrung dieser Rechte (z.B. Urheberrecht an reproduzierten Kunstwerken, Persönlichkeits¬rechte, Eigentumsrechte von Sammlungen, Rechte aus dem Markengesetz) ist der Kunde verantwortlich.

                                                                 **ohne Werbung, nicht-kommerz.

                                                                                              ***kommerziell

 Fernsehen, redaktionelle Nutzung einmalige TV-Ausstrahlung   

Werbeträger
Auflage:****       bis 2.000      bis 5.000      bis 10.000     höher 10.000

                           175,00 EUR    300,00 EUR     500,00 EUR          700,00 EUR
 
                                                               ****Poster, Kartonagen, Aufkleber

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(3) Rabatte auf Nutzungsentgelte

Rabatte können nur auf Nutzungsentgelte gewährt werden, nicht auf die unter IV. (1) [Bereitstellungsentgelte] festgelegten Bereitstellungsentgelte. Rabatte sind nicht addierbar.

(4) Sonstige Bestimmungen

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V. Weitere Leistungen der Bibliothek

Vortragssaal

Die Nutzung von externen technischen Geräten ist genehmigungspflichtig. Sie wird bei Frau Herkner (Mail: jenny.herkner@slub-dresden.de, Tel.: +49 351 4677 152, Fax.: +49 351 4677 111) gemeldet.


gez. Prof. Dr. Thomas Bürger
Generaldirektor

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